§ | ALLGEMEINES |
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma PanterDesign, Möllendorfstraße 32, D-10367 Berlin folgend PanterDesign genannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluß von Verträgen erkennt der Kunde diese ausnahmslos an. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Inhaber der Webagentur ist Thomas Panter. | |
GELTUNGSBEREICH | |
Alle Bestellungen sind schriftlich online, per Fax oder Post an mich zu richten. Mit der Annahme des Auftrages über Dienstleistungen in Bezug auf Webseitenerstellung und Betreuung durch PanterDesign kommt ein Vertrag über die Nutzung meiner Dienstleistungen zustande. Domainnamen werden durch PanterDesign und deren Vertragspartner bei dem jeweiligen Nic registriert. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen sowie deren Verfügbarkeit durch PanterDesign ist ausgeschlossen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen PanterDesign (weiterhin als Unternehmen genannt) und Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (weiterhin Kunden genannt). Als vertragliche Leistungen kommen insbesondere in Betracht: – Entwicklung von Internetseiten Siehe Abschnitt C – Entwicklung von Software Siehe Abschnitt D Für sämtliche Leistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen, ergänzend je nach Vertragsgegenstand die besonderen Bestimmungen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn das Unternehmen in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn das Unternehmen ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. | |
1 | VERTRAGSSCHLUSS/ VERTRAGSINHALT |
1.2 Kostenvoranschläge, Werbematerialien und die Website des Unternehmens stellen jeweils eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot an das Unternehmen abzugeben. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Unternehmens, spätestens jedoch mit der Erbringung der Leistung an den Kunden zustande. | |
AUFTRAGSABWICKLUNG | |
1.3 Mit Auftragserteilung beginnt die Konzeption und Umsetzung der Dienstleitung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, werden die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung gestellt. 1.4 Textvorlagen werden ausschließlich in elektronischer Form angenommen. Graphisches Material wird in den Formaten TIF, GIF, PSD und JPEG akzeptiert. Als Datenträger werden CDRs, Datenstick und E-Mail akzeptiert. Das Scannen von Vorlagen kann extra vereinbart werden. | |
2 | ABNAHME |
2.1 Soweit es sich bei der von des Unternehmens zu leistenden Arbeit um eine Werkleistung handelt, ist der Kunde verpflichtet, dieses Werk abzunehmen. 2.2 Nach Abschluss ihrer Arbeiten wird das Unternehmen die Abnahmebereitschaft mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Abnahme zu erklären oder schriftlich mitzuteilen, aus welchen Gründen die Abnahme verweigert wird. Sollte innerhalb dieser 14 Tage keine Erklärung des Kunden erfolgen, gehen beide Parteien davon aus, dass die Arbeiten des Unternehmens als vertragsgemäß angesehen werden und die Abnahme damit als erklärt gilt. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder vertraglich vorausgesetzten Verwendung berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. | |
3 | VERGÜTUNG |
3.1 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen und Kostenvoranschläge verstehen sich ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da eine Steuerbefreiung nach § 14 Abs. 4 Ziff. 8 USTG für Kleinunternehmer vorliegt. 3.2 Erstellung von Apps, Software, Programmen, Webseiten, Corporate Identity und andere Projekte. Nach Erteilung eines Auftrages zur Durchführung eines Entwicklungsprojektes, bzw. einer Dienstleistung durch panterdesign werden 40% der Auftragssumme fällig und sind als Vorauszahlung zu leisten. Bei der Übergabe werden weitere 20% der Auftragssumme fällig. Die restlichen 40% werden nach der Abnahme fällig. 3.2.1 Für Neukunden wird nach eigenem ermessen, einmalig eine Vorabzahlung in Höhe von maximal 75% des Auftragsgesamtwertes unbar erhoben. Diese Vorabzahlung ist sofort fällig. 3.2 Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze des Unternehmens, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. 3.3 Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, die in einem Zahlungsplan schriftlich vereinbart werden müssen. | |
4 | MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN |
4.1 Der Kunde unterstützt das Unternehmen bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört beispielsweise das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird das Unternehmen hinsichtlich der vom Unternehmen zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. 4.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, des Unternehmens im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese des Unternehmens umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung oder Digitalisierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass das Unternehmen die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. 4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. | |
5 | VERZUG |
Zahlungsverzug
Kündigungen, Laufzeiten Technischen Probleme, Verzögerungen, Kapazitätsprobleme Vertragsgegenstand Nichtigkeitsklausel | |
6 | LEISTUNGSÄNDERUNGEN |
6.1 Der Kunde wird Änderungen und Erweiterungen dem Unternehmen unverzüglich schriftlich mitteilen. Das Unternehmen wird diese im Rahmen eines Änderungsverfahrens bearbeiten. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wird der ursprüngliche Vertragsinhalt von des Unternehmens an die Änderungen oder/und Erweiterungen, einschließlich der sich daraus für den Kunden ergebenden Terminverschiebungen und Vergütungserhöhungen angepasst. 6.2 Ist die Abweichung vom ursprünglichen Vertrag wesentlich, wird das Unternehmen ein zusätzliches Angebot erstellen, in dem der erweiterte Leistungsumfang dargestellt wird. | |
7 | RECHTE |
7.1 Ist Gegenstand des Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Kunden die Erstellung eines Werkes durch das Unternehmen, das unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes fällt, so unterliegen auch die Entwürfe und Reinzeichnungen dem Urheberschutz. Soweit nichts anders vereinbart, räumt das Unternehmen dem Kunden an den vertraglich geschuldeten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Soweit die Erstellung von Apps, Software, Programmen, Vertragsgegenstand ist, gelten die §§ 69 a ff. UrhG. 7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist dem Kunden untersagt, insbesondere Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen des Unternehmens und dem Kunden. 7.3 Das Unternehmen hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das Unternehmen zum Schadensersatz. | |
8 | EIGENTUMSVORBEHALT |
Das Unternehmen behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Einzelauftrag oder aus anderen gegenüber dem Kunden bestehende Forderungen, auch wenn sie später entstanden sind, vor. | |
9 | SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN |
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Dritter darf das Unternehmen – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. | |
10 | GEWÄHRLEISTUNG |
10.1 Ist eine Werkleistung oder ein Kauf Vertragsgegenstand und verfügt das Werk oder die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung,ist dasUnternehmen zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. 10.2 Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung ist der Kunde verpflichtet, des Unternehmens einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum zu gewähren. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Setzt der Kunden des Unternehmens eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann das Unternehmen davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll. 10.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. 10.4 Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die gerügten Mängel nicht des Unternehmens zuzurechnen sind, ist diese berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten entsprechend ihrer üblichen Vergütungssätze in Rechnung zu stellen. | |
11 | HAFTUNG |
Im übrigen ist die Haftung für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Das Unternehmen haftet ausschließlich für Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln. | |
12 | ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
12.1 Das Unternehmen behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Für die wirksame Änderung von AGB im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt 12.2. 12.2 Bei Dauerschuldverhältnissen wird das Unternehmen den Kunden über die Änderung der AGB unverzüglich durch E-Mail an die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vom Kunden genannte E-Mail-Adresse oder schriftlich 6 Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB in Kenntnis setzen. Widerspricht der jeweilige Kunde nicht binnen 4 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung oder Absendung der E-Mail, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom jeweiligen Kunden angenommen. | |
13 | SONSTIGES |
13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. 13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 13.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 13.4 Das Unternehmen darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Das Unternehmen darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. | |
14 | SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen. 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. | |
C | Internetseiten |
1 Vergütung für Designleistungen 1.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, des Unternehmens entsprechende Vollmacht zu geben. 1.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Unternehmens abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. | |
2 Abnahme | |
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. | |
3 Eigentumsrechte | |
An sämtlichen Designleistungen, wie z.B. Webseitendesign und Entwürfen werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. | |
4 Digitale Daten | |
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden,an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. | |
5 Vorlagen | |
Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller des Unternehmens übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. | |
6 Gewährleistung | |
Mit der Freigabe von Entwürfen, Entwicklungen, Ausarbeitungen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Insoweit entfällt jegliche Haftung des Unternehmens. | |
D | Software |
1 Allgemeines 1.1 Bei Aufträgen zur Softwareentwicklung entwickelt das Unternehmen aufgrund der Angaben des Kunden eine Lösung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem Stand von Wissenschaft und Technik und setzt sie in ein funktionsfähiges Computerprogramm um. Es ist allgemein anerkannt, dass Software nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. 1.2 Eigenschaften und Funktionalitäten der Software werden zunächst in einem Pflichtenheft festgelegt, dessen Inhalt anschließend Vertragsbestandteil des eigentlichen Auftrags wird. | |
2 Gewährleistung | |
Besteht die von dem Unternehmen geschuldete Vertragsleistung in der Erstellung von Apps, Software, Programmen, , so haftet das Unternehmen in keiner Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden zu den gewünschten Funktionalitäten sowie zur vorhandenen Hardware- und Softwareumgebung. Außerdem haftet das Unternehmen nicht dafür, dass der Einsatz der Apps, Software, Programmen, Software beim Kunden bestimmte Vorteile oder Ergebnisse, insbesondere betriebswirtschaftlicher Art, erzielt. | |