IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 DDG
Panterdesign Studio Berlin
Möllendorffstraße 32
10367 Berlin
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Vertreten durch:
Thomas Panter (CEO & Geschäftsführer)
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Kontakt
Telefon: +49 176 229 35899 (Alternativ: +49 30 60409401)
E-Mail: Service@panterdesign.com
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Einzelunternehmer Gerichtstand Berlin
Redaktionell verantwortlich
Thomas Panter
Möllendorffstraße 32
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EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: europa.eu.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, Softwareentwicklung, KI-Integrationen sowie Beratungsleistungen, die zwischen der Panterdesign Studio Berlin (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
(2)
(2)
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird ausdrücklich abgelehnt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT-Beratung, Konzeption und Entwicklung von KI-Systemen (wie AI Agents, automatisierte Angebotsgeneratoren, Chatbots) sowie Webdesign und Software Engineering.
(2) Der konkrete Leistungsumfang sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot des Anbieters oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung (Soll-Konzept).
(3) Der Anbieter schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, Dienstleistungen. Bei der Erstellung von Individualsoftware oder Websites gilt Werkvertragsrecht, sofern eine ausdrückliche Abnahme vereinbart ist.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot des Anbieters oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung (Soll-Konzept).
(3) Der Anbieter schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, Dienstleistungen. Bei der Erstellung von Individualsoftware oder Websites gilt Werkvertragsrecht, sofern eine ausdrückliche Abnahme vereinbart ist.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach Kräften zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige, vollständige und kostenfreie Bereitstellen von Daten, Texten, Bildern, Zugängen (z.B. zu Shopify, WhatsApp-Schnittstellen oder Servern) und sonstigen Informationen, die für die Umsetzung der KI-Systeme oder Webdesigns erforderlich sind.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung des Anbieters, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, verschieben sich vereinbarte Leistungsfristen um einen angemessenen Zeitraum. Entstehender Mehraufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung des Anbieters, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, verschieben sich vereinbarte Leistungsfristen um einen angemessenen Zeitraum. Entstehender Mehraufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 4 Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen)
(1) Sofern die Erstellung von Websites oder Individualsoftware Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde nach Fertigstellung und Bereitstellung zur Abnahme verpflichtet.
(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Arbeitsergebnisse schriftlich konkrete, erhebliche Mängel rügt oder wenn der Kunde das Werk im Echtbetrieb (Produktivbetrieb) nutzt.
(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Arbeitsergebnisse schriftlich konkrete, erhebliche Mängel rügt oder wenn der Kunde das Werk im Echtbetrieb (Produktivbetrieb) nutzt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Projektphasen angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Projektphasen angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen.
§ 6 Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum
(1) An den vom Anbieter erstellten Designs, Quellcodes, KI-Prompts, Agenten-Konfigurationen und sonstigen Werken (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) wird dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht eingeräumt, diese für eigene geschäftliche Zwecke im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(3) Der Anbieter behält das Recht, allgemeine Ideen, Konzepte, Algorithmen und das im Rahmen des Projekts erworbene Know-how für eigene Entwicklungen und die Betreuung anderer Kunden zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Daten des Kunden verletzt werden.
(2) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(3) Der Anbieter behält das Recht, allgemeine Ideen, Konzepte, Algorithmen und das im Rahmen des Projekts erworbene Know-how für eigene Entwicklungen und die Betreuung anderer Kunden zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Daten des Kunden verletzt werden.
§ 7 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im Übrigen ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder den Verlust von Daten, es sei denn, der Datenverlust wurde durch grobe Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht und der Kunde hat durch regelmäßige Backups seinerseits die Schadensminderungspflicht erfüllt.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Inhalte, Werbemaßnahmen oder der konkreten Nutzung der KI-Systeme (z. B. bezüglich des Datenschutzes bei der Verarbeitung von Kundendaten durch Third-Party-KI-Modelle wie OpenAI). Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit obliegt allein dem Kunden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im Übrigen ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder den Verlust von Daten, es sei denn, der Datenverlust wurde durch grobe Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht und der Kunde hat durch regelmäßige Backups seinerseits die Schadensminderungspflicht erfüllt.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Inhalte, Werbemaßnahmen oder der konkreten Nutzung der KI-Systeme (z. B. bezüglich des Datenschutzes bei der Verarbeitung von Kundendaten durch Third-Party-KI-Modelle wie OpenAI). Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit obliegt allein dem Kunden.
§ 8 Gewährleistung bei Software und KI-Systemen
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die erstellte Software bzw. die KI-Systeme im Wesentlichen den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software und insbesondere „Halluzinationen“ oder Fehlfunktionen bei generativen KI-Modellen (z.B. LLMs) nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Eine Haftung für die inhaltliche Korrektheit von KI-generierten Texten oder Ausgaben ist ausgeschlossen.
(2) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Dienstleistung.
(2) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Dienstleistung.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden geschäftlichen Geheimnisse und als vertraulich bezeichneten Informationen der jeweils anderen Partei streng geheim zu halten.
(2) Die Parteien beachten die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes (insb. der DS-GVO). Sofern der Anbieter im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Endkunden erhält (z.B. Auslesen von Verträgen oder WhatsApp-Anfragen für Hausverwaltungen/Handwerker), werden die Parteien vorab eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(2) Die Parteien beachten die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes (insb. der DS-GVO). Sofern der Anbieter im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Endkunden erhält (z.B. Auslesen von Verträgen oder WhatsApp-Anfragen für Hausverwaltungen/Handwerker), werden die Parteien vorab eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Berlin).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Berlin).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.